Regelung für die Inanspruchnahme der Notbetreuuung
Im Zuge der Corona-Krise sind aus Gründen des Infektionsschutzes alle Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz vorsorglich geschlossen worden. In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Dies hat sich nun mit der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung geändert.



