Regelung für die Inanspruchnahme der Notbetreuuung

Im Zuge der Corona-Krise sind aus Gründen des Infektionsschutzes alle Kitas und Schulen in Rheinland-Pfalz vorsorglich geschlossen worden.  In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen eine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen. Dies hat sich nun mit der 3. Corona-Bekämpfungsverordnung geändert.

Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Die Dritte Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz zur Corona-Bekämpfung ist seit heute 0.00 Uhr in Kraft und ersetzt die bisherigen Rechtsverordnungen sowie die vorhergehenden Erlasse. Hier können Sie das Dokument lesen und downloaden.

Hilfsangebote

Die Kulturgiesserei Saarburg hat die aktuellen Hilfsangebote zusammengefasst. 

WICHTIGE LINKS ZUM THEMA CORONA

Die Nachrichtenflut ist angesichts der aktuellen Krisen-Situation riesig. Nicht alle Informationen, die im Internet kursieren, sind vertrauenswürdig.